Baukulturelle Leitlinien des Bundes
Die Baukulturellen Leitlinien des Bundes wurden am 22. August 2017 vom Ministerrat beschlossen.
Der Bund spielt eine bedeutende Rolle für die Entwicklung der Baukultur in Österreich. Er ist – gemeinsam mit seinen ausgegliederten Rechtsträgern – Bauherr, Besitzer und Betreiber von Immobilien und kann in diesen Funktionen die Baukultur aktiv mitgestalten und Vorbildwirkung entfalten. Darüber hinaus ist er als Gesetzgeber im Ordnungs-, Steuer- und Förderrecht, als Aufsichts- und Vollzugsorgan sowie als inhaltlicher Impulsgeber und Koordinator baukulturell wirksam.
Die vollständigen Baukulturellen Leitlinien finden sie seitlich zum Downloaden.