Bundesdenkmalamt Kärnten
Das Bundesdenkmalamt ist die in Österreich zuständige Behörde für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Gesetzliche Grundlage der behördlichen Tätigkeit ist das Denkmalschutzgesetz. Das Bundesdenkmalamt besteht aus einem Präsidium, aus im Fach- Rechts- und Verwaltungsbereich zusammengefassten zentralen Abteilungen und aus regionalen Abteilungen in den Bundesländern.
Die Abteilung für Kärnten betreut die Kärntner Denkmallandschaft. Die Kernaufgabe liegt in der Beurteilung der Denkmalverträglichkeit geplanter Veränderungen von Bau- und Bodendenkmalen. Ein Antrag leitet das jeweilige Veränderungsverfahren ein. Die Prüfung der Auswirkungen von Maßnahmen auf das historische Erscheinungsbild und die Bausubstanz erfolgt im ständigen Kontakt mit Denkmaleigentümer_innen, Planer_innen und Professionisten.
Mehr Informationen: https://bda.gv.at/ueber-uns/abteilungen-in-den-bundeslaendern/kaernten/