kaernten.orf.at: Neue Regeln für Seeufer-Bebauung
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Neue Regeln für Seeufer-Bebauung
Im Herbst soll ein neues Raumordungsgesetz beschlossen werden, das unter anderem auch regelt, wie mit Flächenwidmungen entlang der Seen umzugehen ist. Es regelt auch, in welchen Bereichen eine Bebauung noch möglich ist. Das betrifft auch Zweitwohnsitze, die eingedämmt werden sollen.
Gemeinsam mit dem Bürgermeister von Velden, Ferdinand Vouk, und Elias Molitschnig, Experten für Baukultur in der Gemeindeabteilung des Landes Kärnten, stellte Raumordnungsreferent Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) am Dienstag in Velden den Kärntner Seenratgeber vor.
Fellner sagte, um die Schönheit der Kärntner Seen für Kinder und Enkelkinder zu sichern, anstatt sie weiter zu verbauen, habe die Raumplanungsabteilung des Landes gemeinsam mit dem Architektur Haus Kärnten bereits 2018 einen breiten Prozess gestartet, um neue Spielregeln für den Umgang mit diesem kostbaren Gut zu entwickeln. Im Rahmen von fünf Kärntner Seenkonferenzen habe man in großem Rahmen angeregt und über die Zukunft der Kärntner Seen diskutiert. Das Ergebnis dieses Prozesses sie das vorliegende Handbuch zur Raumplanung an Kärntner Seen.
Gemeindeübergreifende Konzepte
Laut Fellner brauche es umfassende, gemeindeübergreifende Entwicklungskonzepte für die heimischen Seen. Dazu passende Werkzeuge für die Gemeinden als oberste Baubehörde bietet bereits das alte Raumordnungsgesetz. Das neue Raumordnungsgesetz, das sich gerade in koalitionärer Abstimmung befinde, werde noch weiter gehen. „Damit werden wir beispielsweise auch den Wildwuchs an Zweitwohnsitzen eindämmen, denn, ich bin kein Freund von kalten Betten und halte Zweitwohnsitze für höchst problematisch für die Gemeinden“, so Fellner.
Alte Fehler nicht mehr zu beheben
Raumordnungstechnische Fehler, die in der Vergangenheit passiert seien, könne man Großteiles nicht mehr rückgängig machen. Aber es gelte, mit aller Kraft neue Fehlentwicklungen abzuwenden. Velden etwa sei beispielhaft, was die Erhaltung von Seeuferbereichen, Grün- und Freiraumzonen betreffe – genau dies soll das Handbuch auch anderen Gemeinden näherbringen.
Vouk sagte, Velden sei ein Vorreiter: „Wir haben schon vor mehr als 3,5 Jahren einen dreijährigen Baustopp im erweiterten Seeuferbereich verfügt. Diese Zeit haben wir intensiv genutzt und aufbauend auf einer vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Deklaration zur nachhaltigen Entwicklung der Seeufer in Velden am Wörthersee, sämtliche der Gemeinde rechtlich zur Verfügung stehenden Raumordnungsinstrumente in einem umfangreichen, interdisziplinären Prozess mit Bürgerbeteiligung evaluiert und überarbeitet.“ Mit Hilfe dieses Prozesses sollten die Zielsetzung, Zweitwohnsitzen und baulichen Wildwuchs einen Riegel vorzuschieben, der behutsame Umgang mit Natur- und Erholungsräumen aber vor allem der Schutz der Seeufer auch erreicht werden können.
Vouk: Strafen sollen möglich sein
In der Praxis sehe man aber auch, dass die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen für die Zielverfolgung nicht ausreichend seien. Vor allem nicht zur Lösung der Freizeitwohnsitzproblematik. Hier sei es unbedingt erforderlich, dass das neue Raumordnungsgesetz darauf reagiere und entsprechende Bestimmungen, vor allem empfindliche Strafbestimmungen, vorsehe. Auch die Kärntner Bauordnung gehöre hinsichtlich der gemeindebehördlichen Eingriffsmöglichkeiten verschärft, so Vouk.
Nichtsdestotrotz ginge Velden auch hier bereits jetzt einen Schritt weiter und werde nun verstärkt Hauptwohnsitzüberprüfungen vornehmen und die tatsächliche Verwendung der Wohnsitze kontrollieren.
Appell an Gemeinden und Bürgermeister
Molitschnig sagte, es sei wichtig, dass es eine Bereitschaft gebe, über die Gemeindegrenzen hinaus zu denken und auch die entsprechenden zur Verfügung stehenden Instrumentarien der Raumordnung gemeinsam umzusetzen. Es brauche ein Umdenken und ein kollektives Bewusstsein, vor allem in den Seegemeinden, bei Bürgermeistern und Gemeinderäten. Vorhandenen Instrumente wie Örtliche Entwicklungskonzepte oder Flächenwidmungs- und Bebauungspläne müssen künftig viel gezielter eingesetzt werden.
Darüber hinaus müssten einzelnen Projekte und Entwicklungen künftig wesentlich umfangreicher fachlich beurteilt und begleitet werden und immer das Ziel verfolgen, den vorhandenen Status Quo der Seenlandschaft zu erhalten oder wenn möglich sogar zu verbessern.
Andere Gemeinden ziehen nach
Fellner fügte hinzu, dass die Entwicklungen diesen Naturraum und diesen Standortvorteil keinesfalls noch weiter verschlechtern dürfen. Die eingeschlagene Richtung aber stimme: So habe bereits die Gemeinde Millstatt eine umfassende Überarbeitung aufbauend auf das Vorzeigebeispiel Velden veranlasst. Weiters habe die Gemeinde Strockenboi einen Masterplan am Ostufer des Weissensees entwickelt, die Gemeinde Weissensee einen speziellen Bebauungsplan für die Uferzone und werde die Gemeinde Reifnitz einen umfassenden Masterplan in Maria Wörth erarbeiten, so Fellner.
Köfer: Keine Totalblockade
Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer hiel in einer Aussendung fest, dass bei allen zu setzenden Maßnahmen immer auch dafür Sorge getragen werden müsse, dass es keine Totalblockade gegen eine touristische bzw. wirtschaftliche Entwicklung an den Kärntner Seen gebe. Gemeinden und das Land müssten gemeinsam mit privaten Geldgebern dafür sorgen, dass es zu einer qualitativen Weiterentwicklung und einem nachhaltigen Mitteleinsatz komme, so Köfer. Er sprach sich auch gegen eine „Abschottungspolitik“ betreffend der Zweitwohnsitze aus.