Leitfaden Kommunales Bauen - Feuerwehren
Leitfaden für die Errichtung von Rüsthäusern der Kärntner Feuerwehr
PublikationDieser Leitfaden soll Gemeinden dabei unterstützen nutzungseffiziente, multifunktionale und ökonomische Rüsthäuser zu errichten und wurde auf Initiative von LR Ing. Daniel Fellner, unter Federführung von DI Elias Molitschnig und in enger Zusammenarbeit mit dem Architektur Haus Kärnten, erstellt.
Die Ausführung von Rüsthäusern der Feuerwehr folgt grundsätzlich den Richtlinien des Bundesfeuerwehrverbandes. Diese Richtlinien beziehen sich auf Vorgaben zur Raumnutzung und ihrer benötigten Fläche. Die Errichtung von Rüsthäusern liegt zwar vorwiegend im Interesse der Feuerwehr und hat bestimmten Richtlinien zu folgen, doch genauso wirkt sich diese kommunale Bauaufgabe auf das Ortsbild und den Gemeindehaushalt aus. Bei Bedarf kann das Rüsthaus von der Bevölkerung bzw. einzelnen Vereinen mit genutzt werden.
Aus diesem Grund ist es wichtig, eine qualitätsvolle Planung von Beginn an gemeinsam zu starten. Dazu gehört die frühe Einbindung aller wichtigen Akteur:innen im Rahmen einer professionellen Projektentwicklung und Planung, die mitunter einen Architekturwettbewerb beinhaltet. Auch im Hinblick auf eine mögliche finanzielle Unterstützung dieser Vorhaben durch das Gemeindereferat, wird eine engere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Institutionen angestrebt. Dementsprechend ist eine angemessene Projektentwicklung, aber auch eine ausreichende Ausführungsqualität notwendig.
Die Kärntner Landesregierung hat diesen Leitfaden in enger Zusammenarbeit mit dem Kärntner Landesfeuerwehrverband erstellt, um Empfehlungen auszusprechen, wie der Bau eines Rüsthauses qualitätsvoll und funktional in Einklang mit den Richtlinien gelingen kann. Neben einem Auszug aus den Richtlinien der Feuerwehr werden sieben Best- Practice-Projekte aus Kärnten zusammengefasst, welche die vielfältigen Möglichkeiten der Gestaltung und Herangehensweisen zeigen.
Die baukulturellen Leitlinien des Landes Kärnten definieren, wie eine zukünftige Baukultur im Land funktioniert. Im Jahr 2017 wurden die baukulturellen Leitlinien des Bundes beschlossen. Die Kärntner Landesregierung fasste 2018 den Beschluss, auf dieser Basis Leitlinien für Kärnten zu erstellen, und setzte damit als erstes Bundesland die vom Bund beschlossenen baukulturellen Leitlinien auf Landesebene um. Die Phase Null oder auch Projektvorbereitung ist dabei essenziell und stellt die Weichen für gelungene und gute Projekte schon vor dem ersten Plan. Das Instrument des Architekturwettbewerbs wird eingesetzt, um das beste Projekt für einen Ort zu finden. Das Land Kärnten unterstützt und fördert Prozesse mit Expert:innen und achtet dabei auch auf Qualitätskriterien und einen Mehrwert für den ganzen Ort und die Gemeinschaft, denn Rüsthäuser übernehmen mehr Funktionen und bilden wichtige soziale Treffpunkte für die Jugend, Vereine, Feste und vieles mehr. In diesem Sinn soll der Leitfaden anregen und ermutigen, auf Qualität und gute Planung zu vertrauen. Es zahlt sich aus!
IMPRESSUM
Herausgeber und Medieninhaber: Land Kärnten, Amt der Kärntner Landesregierung, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Autor:innen und Redaktion: Abteilung 3 – Gemeinden und Katastrophenschutz mit DI Elias Molitschnig
Textbearbeitung: Raffaela Lackner, Mitarbeit Nadine Thaler (Architektur Haus Kärnten)
Planbearbeitung: Magdalena Rader (Architektur Haus Kärnten)
Coverfoto: Feuerwehr Obermühlbach - Scheiberlammer Architekten © Paul Meyer Layout: Kreativagentur Herr Kaplan, www.herrkaplan.at
Lektorat: onlinelektorat.at · Sprachdienstleistungen
Mai 2023