Norm-Konform?
Historische Bausubstanz im Zwiespalt!
SymposiumDas Internationale Städteforum in Graz – ISG lädt gemeinsam mit der Stadt Graz zu seinem 8.Symposium ein.
Wann: 22. – 24. Juni 2017
Wo: Rathaus Graz, Franziskanerkloster Graz, Exkursion in Graz und im Zisterzienserkloster Rein
Anmeldeschluss: 21. Juni 2017
Es referieren:
Prof. Andreas Hild (TU-München)
BM DI Alexander Pongratz (Landesinnungsmeister Bau WKO Steiermark)
Prof. DI Dr. Richard Fritze (Mitglied österr. Denkmalbeirat)
DI Dr. Rainer Mikulits (GF OIB-Institut)
Dr. Hermann Fuchsberger (Leiter BDA Abtlg. NÖ)
Dr. Wolfgang Göhner (Bayr. Landesdenkmalamt, ICOMOS)
Dr.-Ing. Theresia Gürtler-Berger (Ressortleitung Denkmalpflege Luzern)
Mag.Dr. Mona Mairitsch (Stellvertretende Generalsekretärin UNESCO Österreich)
Prof. DI Enrique Sobejano (Architekt und Prof. Universität der Künste Berlin)
Arch. DI Rainer Köberl (Architekt)
Univ.Prof. Arch. DI Marusa Zorec (Architektin und Prof. Universität Ljubljana)
Arch. DI Alfred Bramberger (Architekt und Lektor FH-Joanneum)
Ein Bericht des ORF-Report wies kürzlich darauf hin, dass vermehrt intakte Gründerzeithäuser der Abrissbirne zum Opfer fallen, weil eventuelle Haftungsfragen bei zu langen Treppenläufen ohne Zwischenpodest, bei Absturzsicherungen wie z.B. Stiegengeländern, zu tiefen Parapeten usw. juristisch nicht eindeutig zu klären seien. Jedenfalls entsprechen die Gebäude, die einen Großteil des österreichischen Baubestandes ausmachen und wesentlich für den ästhetischen Eindruck unserer historischen Stadt- und Ortskerne sind, aufgrund ihrer historischen Architektursprache den aktuellen OIB-Richtlinien, Normen etc. nicht.
Die OIB-Richtlinien, die von den Bundesländern als Bautechnikvorschriften übernommen werden, orientieren sich am Neubau. Sobald Änderungen vorgenommen werden bekommen sie jedoch auch für den historischen Bestand Gültigkeit, wobei Ausnahmeregelungen nur für denkmalgeschützte Gebäude zulässig sind. In Österreich stehen aber nur 1,6 % des gesamten Gebäudebestandes unter Denkmalschutz. Für diese Gebäude gibt es ausdrücklich gesetzliche Ausnahmebestimmungen, die darauf abzielen, den kulturellen und architektonischen Wert der Baudenkmäler zu erhalten. Sie müssen sich bei baulichen Veränderungen nicht den vorgegebenen Normen und technischen Werten anpassen, sondern sich lediglich annähern. Allerdings benötigen solche Abweichungen den Konsens mit der Baubehörde.
Aber was ist mit all den anderen historischen Gebäuden die unsere Städte und Orte so unverwechselbar machen und Identität stiften? Müssen Sie in Fragen der Energieeffizienz, der Barrierefreiheit, des Brandschutzes, der Sicherheitsbestimmungen usw. ihren baukulturellen Anspruch aufgeben, um noch bewirtschaftet werden zu können?
Treiben Haftungsfragen die Eigentümer in die Resignation bis hin zum Gebäudeabbruch, um mit einem Neubau in das legistische Korsett zu passen? Oder umgekehrt: liefert die Verpflichtung zur Einhaltung solcher Vorschriften nicht manchmal ein willkommenes Argument für den spekulativ motivierten Abbruch? Und schließlich: können apodiktische Vorgaben ohne Verlust von Gestaltungsqualität auch erfüllt werden durch den Mut zu kreativen„Sonderlösungen“ und die Bereitschaft, das Risiko dafür zu übernehmen.
Das ISG Symposium 2017 wirft im Juni einen kritischen Blick auf die Problematik. Wir versuchen von der Analyse des Problems zu Aspekten des Denkmalschutzes und der Altstadterhaltung bis hin zu den kreativen Ansätzen von Architektinnen und Architekten die Fragen praxisnah und unter einem europäischen Gesichtspunkt zu thematisieren und laden Sie hiermit herzlich zur Teilnahme ein.
Die Exkursion führt uns ins UNESCO Welterbe der Grazer Altstadt und ins älteste Zisterzienserkloster der Welt, dem Stift Rein. Zum Abschluss genießen wir beim Essen den Ausblick vom Pleschkogel ins Steirerland nördlich von Graz!