WETTBEWERBSKONSULENTIN
DER KAMMER DER ZIVILTECHNIKERINNEN FÜR STEIERMARK UND KÄRNTEN
AusschreibungKonsulentin für das Wettbewerbswesen
Der/die Konsulentin ist eine ArchitektIn mit aufrechter oder ruhender Befugnis, mit einer hohen Wettbewerbserfahrung und Kenntnis über das Wettbewerbswesen. Die Tätigkeit erstreckt sich vor allem auf die fachliche Bearbeitung von Vergabefragen (insbesondere Wettbewerbsfragen) und die fachliche Zuarbeit für die Wettbewerbsausschüsse sowie den Ausschuss Beste Vergabe. Der/die WettbewerbskonsulentIn (WBK) hat dafür zu sorgen, das es im örtlichen Tätigkeitsbereich zu keiner Überschneidung mit den eigenen wirtschaftlichen Interessen kommt, die Teilnahme an Wettbewerben, die Teilnahme an Bewerbungsverfahren, die Funktion des Fachjurors/der Fachjurorin und die professionelle Wettbewerbsbetreuung ist dem/der WettbewerbskonsulentIn im Länderkammerbereich Steiermark u. Kärnten für die Dauer der Tätigkeit als WettbewerbskonsulentIn zuzüglich einem Jahr untersagt.
Anforderungsprofil
Der/die WBK soll eine hohe Kommunikationsfähigkeit aufweisen. Die Aufgabe erfordert die Darstellung der Vorteile des Qualitätswettbewerbes mit der entsprechenden Unterstützung in der Wettbewerbs-Vorbereitung und dem Wettbewerbsablauf.
BERATUNGEN
Die Beratung bei der Durchführung von konkreten Architekturwettbewerben erfolgt gemeinsam mit einem zuständigen Funktionär. Gegenstand der Beratungen sind alle Themen und Probleme bei der Erstellung von Ausschreibungen als Grundlage von anstehenden Wettbewerbsverfahren. Dabei ist nach den einzelnen Punkten des Leitfadens der Kammer vorzugehen.
Der/die WBK ist vor allem in die Arbeit des operativen Wettbewerbs-Ausschusses eingebunden. Die einzelnen Ausschreibungen sind in allen Entstehungsphasen zu begleiten, die jeweils endgültige Fassung ist zur Beurteilung durch den jeweiligen Wettbewerbsausschuss in Schriftform aufzubereiten (Fact Sheet). Den Wettbewerbsausschüssen von Steiermark und Kärnten ist in deren periodischen Sitzungen Bericht zu erstatten. Die Teilnahme des/r WBK an den Sitzungen der Wettbewerbsausschüsse ist verpflichtend.
Die Arbeit des/r WBK erfolgt nach Vorgabe der und in Abstimmung mit den Vorsitzenden der Wettbewerbsausschüsse u. a. Ausschüsse, in denen der Wettbewerb ein Thema ist, und unter Einbeziehung der Kommunikationsreferentin.
Anzuwenden sind der WSA 2010 und die LM.VM.2014 mit Leistungsbildern, sowie die Vereinbarungen mit den institutionellen Körperschaften der Bundesländer Steiermark und Kärnten.
INFORMATION
Das Wettbewerbswesen soll in den Bundesländern Steiermark und Kärnten forciert und weiter ausgebaut werden, wobei die Unterschiede und Anforderungen der beiden Bundesländerberücksichtigt werden müssen. Hierzu durchgeführte Veranstaltungen im Rahmen von Tagungen, Symposien und ähnlichen sind von dem/der WBK zu besuchen und aktiv mitzugestalten. Der Einladung zur Teilnahme an Sitzungen in der Bundeskammer und den Länderkammern ist Folge zu leisten. Die Kosten für diese Aktivitäten sind im Einzelnen vor Durchführung zu klären.
EVALUIERUNG UND NACHBETREUUNG
Abgeschlossene Wettbewerbe sollten nach Möglichkeit nachbetreut werden. Der/die WBK recherchiert dazu den Ablauf der Jurierung und die Auftritte der einzelnen FachjurorInnen. Für die weiterführenden Gespräche/Verhandlungen der Wettbewerbssieger steht der/die WBK für Beratungen zur Verfügung. Ebenso steht der/die WBK für etwaige Schlichtungen bei Streitfällen nach der Durchführung von Wettbewerbsverfahren zur Verfügung.
ENTWICKLUNG DES WETTBEWERBSWESENS
Das Wettbewerbswesen soll weiterentwickelt werden. An allen diesbezüglichen Aktivitäten der FunktionärInnen soll der/die WBK beteiligt werden.
BESPRECHUNGEN/SITZUNGEN INTERN
Mit den zuständigen FunktionärInnen insbesondere mit den Vorsitzenden der Wettbewerbsausschüsse sowie des Ausschusses Beste Vergabe sind die Aktivitäten des/der WBK genau abzustimmen. Dies erfolgt in Besprechungen, welche periodisch und/oder spontan einberufen werden und zur Beratung/Koordinierung der jeweils aktuellen Themenlage dienen. Eine akkordierte Meinung/Haltung zwischen den GesprächsteilnehmerInnen ist dabei zu erwirken und gilt als spezielle Vorgabe für die nachfolgende Tätigkeit des/r WBK. Der Teilnahme an kammerinternen Sitzungen der Sektion, des Vorstandes und periodisch stattfindenden Sitzungen, wie der Kammervollversammlung, ist auf Einladung nachzukommen.
WETTBEWERBSKONSULENTIN DER KAMMER DER ZIVILTECHNIKERINNENFÜR STEIERMARK UND KÄRNTEN
Tätigkeitsbereich
Das Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf den Länderkammerbereich Steiermark und Kärnten.
Honorar/Gehalt/Arbeitszeit
Die Tätigkeit des/der Wettbewerbskonsulentin beträgt mindestens 20 Wochenstunden. Die Arbeitszeit ist frei wählbar, Sitzungstermine sind wahrzunehmen. Ein Angestelltenverhältnis wird bevorzugt, ein Werkvertrag bei aufrechter Befugnis wird jedoch nicht ausgeschlossen (Bedingung: Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für die Dauer des Werkvertrages plus ein Jahr).Gehalt: € 30.000.-brutto.
Vertragsdauer
unbefristet.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt mit einem kurz gefassten Schreiben unter Beilage eines berufsbezogenen Lebenslaufes.
Termin
Die schriftliche Bewerbung ist an die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, Schönaugasse 7, 8010 Graz,
Email: office@ztkammer.at bis spätestens 10. November 2019 zu richten.
Hearing
Die BewerberInnen für die Stelle als WettbewerbskonsulentIn werden nach Vorauswahl durch eine kammerinterne Kommission umgehend nach Ende der Bewerbungsfrist zu einem Hearing eingeladen werden.
Auswahl
Eine Kommission, bestehend aus FunktionärInnen des Kammervorstandes, wird ca. eine Woche nach dem Hearing die Entscheidung treffen.