TISCHE-Stipendien 2020
für jüngere Architektinnen und Architekten
AusschreibungZweck/ Intention:
Sammlung von künstlerischen bzw. berufspraktischen Erfahrungen in einem kleineren, aber bereits renommierten Architekturbüro bzw. einer Einrichtung auf dem Gebiet der Baukultur im Ausland. Der Begriff „Baukultur“ wird als Sammelbezeichnung für die gestaltete Umwelt verstanden und umfasst neben Gebäuden, insbesondere auch den Freiraum, Energieeffizienz, Raum- und Stadtplanung sowie die für die Entstehung von Baukultur relevanten Prozesse, etwa partizipative Verfahren.
Die Intention des TISCHE-Programms ist es, jungen Architektinnen und Architekten unmittelbar nach Abschluss ihrer Ausbildung die Gelegenheit zu geben, in einem kleineren, innovativen Architekturbüro bzw. in einer Institution im Ausland mit bereits gewissem internationalem Bekanntheitsgrad entsprechende künstlerische und berufliche Erfahrungen zu sammeln.
In der Bewerbung ist ein solches Büro zu nennen, das auch inhaltlich/thematisch dem Interesse des Bewerbers, der Bewerberin an seiner bzw. ihrer eigenen architektonischen Entwicklung entspricht. Dies ist in kurzer Form zu begründen. Eine Bewerbung für mehrere Büros entspricht daher nicht den Programmintentionen. Ein nachträglicher Wechsel des angegebenen Büros ist nur mit entsprechender Begründung und nach Rücksprache mit der Abteilung II/6 möglich.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit Studienabschluss innerhalb der letzten drei Jahre (Studienabschluss nicht vor dem 31.01.2017) und freiberuflicher Stellung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Tische-Stipendium erhalten haben. Personen, die für das Jahr 2019 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Stipendienanzahl: bis zu 5 Stipendien; davon bis zu zwei mit Schwerpunkt „Baukultur und Raumplanung“
Stipendiendauer: 6 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2020 anzutreten!
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 10.200,--
Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von € 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Einsendeschluss: 28. Februar 2020 (es gilt das Datum des Poststempels)
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: „TISCHE Stipendium 2020“ zu kennzeichnen
Einreichung: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung einzusenden.
Die Bewerbung hat zu enthalten:
· Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular auf der Webseite des BKA http://www.kunstkultur.bka.gv.at/
· Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer Kurzfassung (maximal 1 Seite)
· Nennung des gewünschten Architekturbüros und kurze Begründung der Wahl (Erstkontakt sollte schon bestehen)
· Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, ProfessorInnen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit
· Kopie des Abschlusszeugnisses
· Kopie des Meldezettels
· Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten (keine Originale). Die Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
Alle Unterlagen (nicht gebunden) sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung einzusenden. Einreichungen die das Format DIN A4 bzw. ein Gewicht von 2 Kilogramm überschreiten können nicht angenommen werden. Bitte kennzeichnen Sie alle Unterlagen mit Ihrem Namen.
Einreichungen sind per Post zu schicken oder persönlich abzugeben, Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Ausschreibung kann auf der Webseite der Sektion für Kunst und Kultur eingesehen werden (https://www.kunstkultur.bka.gv.at/ausschreibungen-kunst).
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Vergabe: Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Das eingereichte Material wird im Postweg zurückerstattet. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
Nachweis: Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung II/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Postadresse:
Bundeskanzleramt
Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/1
Concordiaplatz 2
1010 Wien
Ansprechperson: gabriele.kosnopfl@bka.gv.at