TISCHE-Stipendien 2021
für jüngere Architektinnen und Architekten
AusschreibungZweck/ Intention:
Sammlung von künstlerischen bzw. berufspraktischen Erfahrungen in einem kleineren, aber bereits renommierten Architekturbüro bzw. einer Einrichtung auf dem Gebiet der Baukultur im Ausland. Der Begriff „Baukultur“ wird als Sammelbezeichnung für die gestaltete Umwelt verstanden und umfasst neben Gebäuden, insbesondere auch den Freiraum, Energieeffizienz, Raum- und Stadtplanung sowie die für die Entstehung von Baukultur relevanten Prozesse, etwa partizipative Verfahren.
Die Intention des TISCHE-Programms ist es, jungen Architektinnen und Architekten unmittelbar nach Abschluss ihrer Ausbildung die Gelegenheit zu geben, in einem kleineren, innovativen Architekturbüro bzw. in einer Institution im Ausland mit bereits gewissem internationalem Bekanntheitsgrad entsprechende künstlerische und berufliche Erfahrungen zu sammeln.
In der Bewerbung ist ein solches Büro zu nennen, das auch inhaltlich/thematisch dem Interesse des Bewerbers, der Bewerberin an seiner bzw. ihrer eigenen architektonischen Entwicklung entspricht. Dies ist in kurzer Form zu begründen. Eine Bewerbung für mehrere Büros entspricht daher nicht den Programmintentionen. Ein nachträglicher Wechsel des angegebenen Büros ist nur mit entsprechender Begründung und nach Rücksprache mit der Abteilung II/6 möglich.
Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit Studienabschluss innerhalb der letzten drei Jahre (Studienabschluss nicht vor dem 31.03.2018) und freiberuflicher Stellung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Tische-Stipendium erhalten haben. Personen, die für das Jahr 2021 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Stipendienanzahl: bis zu 5 Stipendien; davon bis zu zwei mit Schwerpunkt „Baukultur und Raumplanung“
Stipendiendauer: 6 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2021 anzutreten!
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 11.100,--
Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von € 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Einsendeschluss: 31. März 2021
Einreichung:
Die Bewerbung hat zu enthalten:
· Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular auf der Webseite des BKA http://www.kunstkultur.bka.gv.at/
· Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer Kurzfassung (maximal 1 Seite)
· Nennung des gewünschten Architekturbüros und kurze Begründung der Wahl (Erstkontakt sollte schon bestehen)
· Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, ProfessorInnen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit
· Kopie des Abschlusszeugnisses
· Kopie des Meldezettels
· Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten (keine Originale). Die Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
Bewerbungsunterlagen
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Lage Bewerbungen an die Abteilung IV/A/6 nur per E-Mail erfolgen können.
In der Betreffzeile ist anzuführen:
• Nachname
• Vorname
• Tische Stipendium E-Mail-Anhänge
⇒ Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
• Bewerbung (beinhaltet Bewerbungsformular)
• Projekt (Projektbeschreibung und Kurzfassung, Auswahl des Büros)
• Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel)
• Portfolio (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)
Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung per E-Mail an folgende Adresse einzureichen: architektur-design-bewerbungen@bmkoes.gv.at
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Vergabe: Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Nachweis: Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung II/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport -Tel.: 01-71 606 / 851068 (Gabriele Kosnopfl).
Ansprechperson: gabriele.kosnopfl@bka.gv.at