Abteilung 3 – Gemeinden und Katastrophenschutz
StellenausschreibungAmt der Kärntner Landesregierung
In der Kärntner Landesverwaltung wird nachstehende Planstelle zur Besetzung ausgeschrieben:
Abteilung 3 – Gemeinden und Katastrophenschutz
Eine Planstelle im „Höheren Technischen Dienst“ in der Unterabteilung Wirtschaftliche Gemeindeaufsicht und Fondsmanagement
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen: abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium der Studienrichtung Architektur, Hochbau, Raumplanung, Städtebau, Urbanistik oder Bauwesen; Kenntnisse der Abläufe im Zusammenhang mit Architekturwettbewerben und Bürgerbeteiligungsprozessen; Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften; Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung; Planungsverständnis und Kreativpotential; sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift; umfassende EDV-Kenntnisse (MS-Office); Führerschein der Klasse B.
Erwünscht: praktische Erfahrung in Planungsprozessen, Bauvorhaben, Architekturwettbewerben und Bürgerbeteiligungsprozessen.
Um die mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, ist es überdies erforderlich Organisationsvermögen, Koordinations- und Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreudigkeit, Teamfähigkeit sowie sicheres und repräsentatives Auftreten als auch eine hohe Belastbarkeit aufzuweisen.
Tätigkeitsbeschreibung: Administrationstätigkeiten; fachliche Beratungen, Begleitung und Beurteilung von Gemeinden bei Kommunalen Bauprojekten; Prozesssteuerung, -begleitung und Förderabwicklung im Rahmen der Baukulturförderung; Dokumentation und Aufbereitung von Kommunalen Projekten; Teilnahme an Verhandlungen, Veranstaltungen und Weiterbildungen; Vorbereitung, Begleitung und Ausschreiben von Architekturwettbewerben; Mitarbeit bei der Entwicklung baukultureller Aspekte und Umsetzung der baukulturellen Leitlinien für Kärnten.
Entlohnung: Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V,Modellfunktion „Technische Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 4.324,62 in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis: unbefristet
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular (online befüll- bzw. downloadbar unterwww.ktn.gv.at/Service/Stellenausschreibungen) erfolgen, die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird, die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden, die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen, männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können und diese bis spätestens 16. August 2024 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt. Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem 2.) Interview eingeladen. Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.