Jahresstipendium für Architektur 2023
AusschreibungDas Land Kärnten hat gemäß § 1 Abs. 1 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 45/2001 idgF. (im Folgenden: K-KFördG 2001) im Interesse des Landes und seiner Bewohner*innen kulturelle Tätigkeiten zu fördern und zu unterstützen. Eine Förderung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn kulturelle Tätigkeiten in Kärnten ausgeübt werden oder einen Bezug zu Kärnten haben. Darüber hinaus ist nach § 2 Abs. 1 lit. e) unter anderem der Bereich Architektur und Städtebau zu fördern. Bei der Vergabe von Stipendien wird grundsätzlich eine größtmögliche Ausgewogenheit im Sinne des Ziels der Gleichstellung der Geschlechter (Gender-Budgeting) angestrebt.
BEWERBUNGSRICHTLINIEN:
- Förderungsgegenstand:
Ziel der Vergabe dieses Stipendiums ist es, in Kooperation mit bestehenden Baueinrichtungen eine nachhaltige (Ver-)Bindung junger Architekten*innen und Architekturstudenten*innen an Kärnten zu bewirken. Architekten*innen sollen ermutigt werden, in Kärnten zu arbeiten und/oder die Verbindung zurück nach Kärnten zu intensivieren oder wiederaufzunehmen. Darüber hinaus soll auch der prekären Arbeitssituation (unbezahlte Praktika) junger Architekten*innen entgegengewirkt und Kärnten als Bildungsstandort mit Architekturausbildung (FH Kärnten in Spittal/Drau) besser positioniert werden.
Durch die Vergabe des Stipendiums soll Nachwuchsarchitekten*innen die Möglichkeit eingeräumt werden sich ein Jahr lang verstärkt der architektonischen Arbeit zu widmen. Daher vergibt das Land Kärnten gemäß § 4 Abs. 1 lit. e) des K-KFördG 2001 für den Zeitraum vom 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 ein mit € 10.500,-- dotiertes Stipendium (€ 875,--/Monat).
Förderungswürdig sind zukunftsfähige Projekte mit folgenden Inhalten:
- Visionen für den Alpen-Adria-Raum
- Forschungsarbeiten im Bereich Tourismus, Industrie und Technik
- Bauwerksanalysen – Sanierungskonzepte (z. B. Revitalisierungen der Nachkriegs-Moderne)
- Realisierungskonzepte mit Nachhaltigkeit
- Strukturanalysen im Bereich Raumplanung, der Stadtplanung und des ländlichen Siedlungswesens
- Baukulturvermittlung
- Konzepte zur Arbeit mit natürlichen Baustoffen
- Architekturpositionen mit sozialer Prägung
- Antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind Personen, welche eine entsprechende fachliche Qualifikation (Architekten*innen oder Architekturstudenten*innen) nachweisen können und die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.
Das Projektstipendium richtet sich an Nachwuchsarchitekten*innen. Daher wird Architekten*innen und Architekturstudenten*innen, die das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, der Vorzug gegeben.
Der/Die Bewerber*in hat im Antrag seine Pläne hinsichtlich der Erfüllung der Zweckbestimmung des ausgeschriebenen Stipendiums im Detail zu begründen.
- Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen:
- Antragstellung digital mittels ONLINE-Formular inkl. Anlagen (nur im pdf-Format möglich) innerhalb der Einreichfrist:
Anlagen:
-Lebenslauf und künstlerischer Werdegang in tabellarischer Form (max. 1200 Zeichen inkl. Leerzeichen im ONLINE-Formular einzugeben).
-Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens (max. 1200 Zeichen inkl. Leerzeichen im ONLINE- Formular einzugeben).
-Erklärung in welcher Ausarbeitungsphase sich das Projekt befindet (max. 400 Zeichen inkl. Leerzeichen im ONLINE-Formular einzugeben).
-Portfolio (max. 5 DIN-A4-Seiten im pdf-Format, Upload max. 2048 KB).
-weitere pdf-Dateien wie z. B. detaillierte Beschreibung des Projektvorhabens etc. möglich (max. 3 Anhänge pro Datei max. 2048 KB).
- Auf die Gewährung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
- Einreichungen, die nicht den Kriterien dieser Ausschreibung entsprechen, bleiben unberücksichtigt.
- Sollte keine förderungswürdige Einreichung einlangen, können die Mittel des Stipendiums für andere Zwecke derselben Sparte vergeben werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge nicht erfolgt.
- Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden.
- Für eine allfällige Versteuerung des zuerkannten Stipendiums hat der/die Stipendienempfänger*in selbst Sorge zu tragen.
- Datenschutz und Veröffentlichung:
- Der/Die Stipendiat*in hat der Veröffentlichung der Daten gemäß § 19 Abs. 1 lit. a) des K-KFördG 2001 im offiziellen Kulturbericht des Landes Kärnten zuzustimmen.
- Der/Die Stipendiengeber*in ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b, e und f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ermächtigt, alle im Bewerbungsformular enthaltenen sowie die bei der Abwicklung und Kontrolle der Förderung sowie bei allfälligen Rückforderungen anfallenden, die den/die Bewerber*in bzw. den/die Stipendiaten*in betreffenden personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung des Stipendiums, für Kontrollzwecke und für allfällige Rückforderungen, automationsunterstützt zu verarbeiten.
- Der/Die Förderungsgeber*in ist gemäß 6 Abs. 1 lit. b, e und f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) befugt, im Rahmen der Stipendiums-Abwicklung die ermittelten Daten an die Transparenzdatenbank im Sinne des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 – TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, idgF, zu übermitteln und Daten, wenn sie zur Gewährung, Einstellung oder Rückforderung des Stipendiums erforderlich sind, aus der Transparenzdatenbank abzufragen.
- Informationen aus Anlass der Erhebung meiner personenbezogenen Daten: http://portal.ktn.gv.at/Forms/DSGVO/KU2
- Entscheidung:
Über die Zuerkennung des Stipendiums entscheidet der/die Kulturreferent*in des Landes Kärnten auf Basis der Vorschläge einer unabhängigen Jury, bestehend aus dem/r Vorsitzenden und einem Mitglied des Fachbeirates für Baukultur Kärntner Kulturgremiums (§ 8 Abs. 1 lit. f) des K-KFördG 2001), eines/einer Vertreters*in des Architektur Hauses Kärnten, eines/einer Vertreters*in der FH Kärnten (Studiengang Architektur) und eines/einer Vertreters*in der Abteilung 14 – Kunst und Kultur, in einem zweistufigen Verfahren. Abhängig von den jeweiligen Einreichungen können weitere Fachexperten*innen beigezogen werden.
Unvereinbarkeit:
Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kärntner Kulturgremiums sowie allfällig beigezogene Fachexperten*innen, die der Jury angehören, können für dieses Stipendium nicht vorgeschlagen werden.
- Verwendungs- u. Leistungsnachweis
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendienempfänger*in gemäß § 5 Abs. 5 des K-KFördG 2001, das Stipendium widmungsgemäß zu verwenden und spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen Verwendungs- und Leistungsnachweis (Projektdokumentation) digital an abt14.kulturstipendien@ktn.gv.at zu übermitteln. Die Projektdokumentation hat die Erfüllung der Zweckbestimmung des vergebenen Stipendiums zu belegen:
- Text- u. Bilddarstellungen
- klare Zieldefinition
- Schilderung des Projekthintergrundes
- Ausformulierung des Projekts
Der/Die Stipendienempfänge*in hat in Zusammenarbeit mit dem Architektur Haus und der FH Kärnten (Studienzweig Architektur) die Ergebnisse zu präsentieren (Vortrag, Ausstellung etc.).
Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung. Im Falle der zweckwidrigen Verwendung des Stipendiums ist dieses unverzüglich zurückzuerstatten.
- Erwähnung und Logoplatzierung
Der/Die Stipendiat*in hat das Logo „Land Kärnten Kultur“ inkl. Hinweis, dass das Projekt vom Land Kärnten gefördert wurde, auf allen in Zusammenhang mit dem Stipendium entstandenen Projektunterlagen zu verwenden. Siehe dazu: http://www.kulturchannel.at/foerderungen/kulturlogo/
- Einreichtermin und -stelle:
Personen, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen sich mittels ONLINE-Formular bis spätestens 30. September 2022 beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur zu bewerben (ONLINE-Formular siehe https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/KU4 ).