Kärntner Kulturgremium - Neubestellung der Mitglieder
Aufgrund der Bestimmungen des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 45/2002 idgF., wird zur Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Kulturpolitik auf die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages ein Beirat eingerichtet.
Dieser Beirat („Kärntner Kulturgremium“) wird 32 Mitglieder und 32 Ersatzmitglieder aus den Fachbereichen „Bildende Kunst“, „Literatur“, „Musik“, „Wissenschaft“, „Darstellende Kunst“, „Baukultur“, „Volkskultur“ sowie „Elektronische Medien, Fotografie und Film“ umfassen.
Kultureinrichtungen und Kulturschaffende des Landes werden hiermit eingeladen, Personen vorzuschlagen, welche geeignet sind, die ehrenamtliche Funktion eines Mitglieds bzw. Ersatzmitglieds des Kärntner Kulturgremiums während der neuen Legislaturperiode des Landtages auszuüben.
Entsprechende Vorschläge oder Bewerbungen sind bis 31. Mai 2023 an abt14.post@ktn.gv.at oder schriftlich an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur, Burggasse 8, 9021 Klagenfurt zu richten.
Rückfragen: Dr. Sonja Somma, Tel. +43 (0) 50-536-34005 oder sonja.somma@ktn.gv.at