Kärntner Landesbaupreis 2022
AusschreibungDas Land Kärnten, vertreten durch Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Dr.in Gabriele SCHAUNIG-KANDUT und das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 2 - Finanzen, Beteiligungen und Immobilienmanagement, UAbt. Hochbau, lädt zur Teilnahme an der Bewerbung um den Kärntner Landesbaupreis 2022 ein.
1. Zielsetzung
In Anerkennung besonderer Leistungen im Bereich der Baukultur im Raum Kärnten sollen Bauwerke hervorgehoben werden, bei denen der baukünstlerische Raum, seine städtebauliche Beziehung, die Planung, die Funktion, die Verwendung zeitgemäßer Baustoffe und deren Verarbeitung, die Bau- führung, die sinnvolle Energieverwendung, die Zuordnung zum Ortsbild und zur Landschaft sowie Fragen des Umweltschutzes und der Mobilität vorbildlich berücksichtigt sind. Die Preisverleihung soll eine kontinuierliche Anhebung der Baukultur im Land Kärnten zum Ziel haben und diese auch in der Öffentlichkeit bewusst machen. Dazu sollen die in die engere Wahl genommenen Werke in einer jährlichen Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert werden. Dabei soll der eigentliche Landesbaupreis für beispiel- bzw. vorbildhafte Bauprojekte verliehen werden, die in baukulturell zeitgemäßer Sprache umgesetzt worden sind.
2. Themenkreis
Gemäß dem Kärntner Kulturförderungsgesetz sind Werke aus dem Bereich der Architektur, Denkmal- und Ortsbildpflege sowie der Altstadt- bzw. Objektsanierung durch die Preisverleihung als Kärntner Landesbaupreis hervorzuheben. Es können aber auch hervorragende Ingenieurbauten, Leistungen im Bereich des Städtebaues oder einschlägige theoretische Werke eingereicht werden.
3. Teilnahmeberechtigung - Antrag
Der „Kärntner Landesbaupreis“ wird auf Antrag verliehen. Zur Antragstellung ist jede physische oder juristische Person berechtigt, die entweder als Planer:in, als Bauausführende/r oder als Bauherr:in mit dem beantragten Objekt zu tun hat. Weiters können Künstlervereinigungen, Gemeinden und Ämter bzw. deren Sachverständige, Ortsbild- pflegekommissionen oder aber die Mitglieder des erweiterten Fachbeirates diesbezügliche Anträge stellen.
Der Kärntner Landesbaupreis wird grundsätzlich nur für Bauwerke und andere Leistungen verliehen, deren Fertigstellung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Aufgrund der Pause der Preisvergabe seit 2018 gilt zum Kärntner Landesbaupreis 2022 die Sonderregelung, dass die Fertigstellung bis ins Jahr 2016 zurück gehen kann. Eine mehrmalige Einreichung von Projekten ist mit Ausnahme von jenen, welche von einer vormaligen Landesbaupreisjury zurückgestellt wurde, nicht vorgesehen.
4. Einreichungs- und Antragsbeilagen
Zur Beurteilung durch die Fachjury (erweiterter Fachbeirat) sind alle das Projekt erklärenden Unterlagen wie Plandarstellungen, Beschreibungen und Fotos in ausreichendem Umfang digital einzureichen. Die Zusammenstellung bzw. die Auswahl der zu präsentierenden Projekte obliegt dem Fachbeirat für Baukultur unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Jury zum Kärntner Landesbaupreis 2022.
Der/Die BauherrIn, der/die ArchitektIn/PlanerIn sind mit der honorarfreien Veröffentlichung des eingereichten Projekts in einer Publikation und weiteren Medien, sowie mit der Nennung aller Namen und der Standortgemeinde einverstanden.
Die ausschreibende Stelle besitzt das uneingeschränkte Veröffentlichungsrecht über alle eingereichten Unterlagen inklusive Fotos. Der Jury wird auf Wunsch die Besichtigung des eingereichten Kärntner Objekts im Rahmen der angedachten Bereisung ermöglicht. Der/Die EinreicherIn ist mit der Einbehaltung der vorbereiteten und eingereichten Unterlagen zur weiteren Verwendung in der Öffentlichkeit einverstanden. Die Teilnehmer verpflichten sich, das Fotomaterial honorarfrei zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls eigenverantwortlich die Copyrights zu klären und gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen. Der/Die EinreicherIn erklärt sich mit den Bestimmungen des Wettbewerbes einverstanden. Sämtliche Entscheidungen und Vorgangsweisen des Auslobers und der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Einreichunterlagen bleiben im Besitz der ausschreibenden Stelle. Sofern die Bewerberin/ der Bewerber ausdrücklich zustimmt, werden die eingereichten Unterlagen als Grundlage für eine Auswahl zur Veröffentlichung des Projekts in Publikationen und weiteren Druckwerken vom Land Kärnten und dem Architektur Haus Kärnten und/oder in der digitalen Kärntner Baudatenbank auf www.nextroom.at herangezogen.
Die Veröffentlichung im Publikationen und unter www.nextroom.at ist für den Bewerber/die Bewerberin mit keinen Kosten verbunden. lm Falle einer Auswahl wird der Bewerber/die Bewerberin informiert.
Alle Unterlagen müssen die Aufschrift „Kärntner Landesbaupreis 2022“ tragen, wobei auch die Projektbezeichnung, die Namen der Projektverfasser sowie des Bauherrn anzuführen sind, da im Rahmen einer möglichen Auszeichnung auch das gute Zusammenspiel zwischen Planer und Auftraggeber gewürdigt werden soll. Weiters sind anzuführen: Planungszeitraum, Ausführungszeitraum, Fertigstellungstermin
Eine genaue Lagebeschreibung (Lageplan, Adresse etc.), die die Auffindung des Projektes für die Jury erleichtert, ist beizulegen. Eine Telefonnummer des Bauherrn oder dessen Bevollmächtigten ist beizubringen, da die Jury nach einer ersten Sichtung die zu bereisenden Projekte und damit in Verbindung stehend die Route festlegt und somit erst relativ kurzfristig entsprechenden Kontakt aufbauen kann.
5. Termine
Die Einreichung kann ab 01.08.2022 ausschließlich digital über die Einreichplattform erfolgen. Alle erforderlichen Unterlagen sind unter folgendem Link hochzuladen: https://kaerntnerlandesbaupreis.alpha-awards.com
Der Einreichschluss ist der 11.09.2022 um 23.59 Uhr.
6. Jury
Die Fachjury (erweiterter Fachbeirat) wird zur Beurteilung zusammentreten und nach Ermessen Objektsbereisungen durchführen. Sie setzt sich aus fünf fachkundigen Personen zusammen, wobei hievon aus dem Bereich der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten sowie der Zentralvereinigung der Architekten Österreichs und Vertreter des Amtes der Kärntner Landesregierung nominiert werden.
Die Fachjury schlägt mit einfacher Stimmenmehrheit grundsätzlich die Vergabe des projektbezogenen Landesbaupreises und/oder die jeweiligen Anerkennungen vor. Gemäß des Kärntner Kulturförderungsgesetzes wird die protokollarisch festgehaltene Beurteilung durch den Fachbeirat für Baukultur überprüft und der gemeinsam erarbeitete Vorschlag zur Verleihung der Preise an die Landesregierung weitergeleitet. Ist ein Mitglied des Fachbeirates Verfasser oder Mit- verfasser eines beantragten oder vorgeschlagenen Objektes, so ist es für die Dauer der Beratung über die Preiszuerkennung von den Sitzungen ausgeschlossen (ein Ersatzmitglied übernimmt seine Funktion).
7. Preisverleihung
Sie erfolgt öffentlich durch Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Dr.in Gabriele SCHAUNIG- KANDUT. Es ist vorgesehen, den Preisträgern für den Landesbaupreis ein Ehrenzeichen sowie eine Urkunde zu übergeben. Urkunden erhalten auch die Anerkennungen, Auszeichnungen oder Sonderpreise.
Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Dr.in Gabriele SCHAUNIG-KANDUT
Das Architektur Haus Kärnten ist mit der Organisation der Vergabe sowie der weiteren Vermittlung durch das Land Kärnten beauftragt.