La Biennale di Venezia 2023
österreichischen Beitrags zur 18. Internationalen Architekturausstellung
AusschreibungDie Biennale Venedig als eine der weltweit wichtigsten Kunst- und Architekturausstellung ist mehr als eine periodisch stattfindende kulturelle Leistungsschau unterschiedlicher Nationen. Sie trägt seit Jahrzehnten entscheidend zum aktuellen Diskurs und zur kulturellen Entwicklung bei. Künstlerinnen und Künstler aus der ganzen Welt präsentieren seit 1895 ihre Werke in den Länderpavillons der Biennale von Venedig. 1980 wurde die Biennale um die internationale Architekturausstellung erweitert. Der österreichische Beitrag wird im Österreichischen Pavillon in den „Giardini della Biennale“ in Venedig gezeigt, dieser ist während der gesamten Biennale von Mai bis November geöffnet. Die genauen Daten und das Generalthema werden von den Organisatoren der Biennale rund ein Jahr vor Eröffnung bekannt gegeben. Der österreichische Pavillon wurde 1934 gebaut. Er steht unter italienischem Denkmalschutz und wird vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion Kunst und Kultur, betreut. Im Wege dieses Wettbewerbes sucht das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport für die 18. internationale Architekturausstellung der Biennale Venedig 2023 ein kuratorisches Konzept für die Realisierung des Österreichbeitrags im österreichischen Pavillon und lädt Kuratorinnen und Kuratoren, Architektinnen und Architekten ein, an diesem Projektwettbewerb teilzunehmen. Gesucht sind hochqualifizierte Expertinnen/Experten, die aufgrund ihrer internationalen Erfahrung in der Lage sind, Österreich mit einem herausragenden Konzept bei einer der wichtigsten internationalen Plattformen für zeitgenössische Architektur zu präsentieren. Aufgrund des Zeitrahmens wird der österreichische Beitrag unabhängig vom noch bekanntzugebenden Generalthema der Biennale di Venezia 2023 gewählt. Das ausgewählte Projekt soll dann nach Möglichkeit auf den Leitgedanken der Biennale 2023 Bezug nehmen.
Die eingereichten Projekte sollen ein Ausstellungskonzept zu einem für den zeitgenössischen internationalen und österreichischen Architekturdiskurs relevanten Thema präsentieren. Der Kuratorin/dem Kurator steht dafür ein Honorar in Höhe von insgesamt EUR 30.000,00-- (inklusiver aller Steuern und Abgaben) zu.
Teilnahmebedingungen
Auftraggeberin
Republik Österreich – Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS)
Gegenstand und Art des Wettbewerbs
Konzept und Realisierung zur Durchführung des österreichischen Beitrages für die 18. internationale Architekturausstellung der Biennale Venedig 2023 im österreichischen Pavillon in Venedig.
Für die gesamte Realisierung steht seitens des Bundes ein Gesamtbudget von maximal EUR 460.000.-- inklusive allfälliger Steuern und Abgaben zur Verfügung. Dieser Betrag beinhaltet das Honorar für der/des Kuratorin/Kurators in Höhe von EUR 30.000,-- und die Kosten für das vom Bund beauftragte Organisationsbüro in Höhe von ca. EUR 70.000,--.
Sind zur Realisierung des Konzepts weitere finanzielle Mittel notwendig, so sind diese von der Kuratorin/dem Kurator durch Sponsoren sowie einer allfälligen finanziellen Beteiligung durch Bundesländer und Gemeinden zu lukrieren. Die Gesamtverantwortung für die Realisierung des Österreichbeitrags liegt bei der Kuratorin/dem Kurator.
Zur Unterstützung bei der gesamten organisatorischen Abwicklung des österreichischen Beitrags zur Biennale Venedig 2023 wird der Kuratorin/ dem Kurator ein vom Bund beauftragtes Organisationsbüro zur Seite gestellt. Die organisatorische Abwicklung muss daher in enger Abstimmung mit diesem Organisationsbüro auf Basis des kuratorischen Konzeptes erfolgen.
Das Organisationsbüro übernimmt auch die Budgetverwaltung und hat insbesondere die/den Kurator/Kuratorin bei der Produktion und Realisierung der Ausstellung, der Auflage eines Katalogs, der Abhaltung von Pressekonferenzen und der Eröffnungsfestlichkeiten etc. die aus dem oben genannten Gesamtbudget bedeckt werden müssen, zu unterstützen. Ebenso ist das Honorar eines Presseteams und anderer allfälligen Auftragnehmerinnen und –nehmer im Gesamtbudget von EUR 460.000.-- inkludiert. Die Auftragserteilung an die/den ausgewählte/n Kuratorin/Kurator erfolgt mittels Werkvertrag mit dem Bund.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die entweder österreichische Staatsangehörige sind oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, die als Architektinnen oder Architekten bzw. Kuratorinnen oder Kuratoren tätig sind oder in einem architekturrelevanten Bereich arbeiten, und mit der österreichischen Kunst- und Architekturszene intensiv vertraut und vernetzt sind. Mit ihrer Teilnahme akzeptieren die Bewerberinnen und Bewerber das Procedere und die Bedingungen des vorliegenden Wettbewerbes.
Vergabe
Alle eingereichten Projekte werden in einem dreistufigen Auswahlverfahren einer fünfköpfigen Fachjury aus nationalen und internationalen Expertinnen und Experten vorgelegt, die die Einreichungen beurteilt. In der ersten Runde wird eine Longlist erstellt. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen der zweiten Runde eingeladen, ihr dann weiterentwickeltes Konzept der Jury persönlich zu präsentieren.
Den ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern der Longlist wird für die Vorbereitung und weiteren Ausarbeitung ihres Konzeptes eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.000,-- Euro gewährt. Weiters ist die öffentliche Präsentation der weiterentwickelten Konzepte in einem geeigneten Rahmen geplant, sofern die jeweilige Bewerberin bzw. der jeweilige Bewerber hierzu ihre bzw. seine Zustimmung erteilt.
Aus diesen im Rahmen der zweiten Runde präsentierten Konzepten werden drei Projekte für eine Shortlist ausgewählt.
In einer weiteren Sitzung der Jury wird mit der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister bzw. der zuständigen Staatssekretärin oder dem zuständigen Staatssekretär ein Siegerprojekt, und damit die Kuratorin bzw. der Kurator, nominiert.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Direktvergabe gemäß § 46 BVergG 2018. Alle eingereichten Konzepte werden vertraulich behandelt und sind urheberrechtlich geschützt.
Bewertungskriterien
• Innovativer Ansatz
• Überzeugendes Ausstellungskonzept
• Relevanz für den aktuellen internationalen und österreichischen Architekturdiskurs
• Umsetzung des Projektes auf Basis der spezifischen räumlichen Gegebenheiten des österreichischen Pavillons
• Klares Vermittlungskonzept
• Einhaltung der Kostenvorgaben
• Fach- und Methodenkompetenzen, Berufserfahrung der/des Kuratorin/Kurators
• Kommunikationsfähigkeiten der Kuratorin/des Kurators, Umgang mit internationalen Medien
Einsendeschluss
14. August 2021 bis Mitternacht.
Einreichungen sind in deutscher Sprache und in elektronischer Form an das Postfach biennale2023@bmkoes.gv.at zu senden. Die Wettbewerbsunterlagen können auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion Kunst und Kultur eingesehen werden: www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen/wettbewerb-architekturbiennale-venedig-2023
Rückfragen und Kontakt
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. Thomas Burger MAS MBA
+43 (0)1-71606-851121
biennale2023@bmkoes.gv.at
Zur Verfügung gestellte Informationen
Die nachfolgend genannten Unterlagen sind auf der Webseite des BMKÖS einsehbar: www.bmkoes.gv.at/wettbewerb-architekturbiennale-venedig-2023
• Plan des Österreichischen Pavillons
• Richtlinien des Österreichischen Pavillons
• 3D Modell des Österreichischen Pavillons
Informationen zu den bisherigen Österreichbeiträgen auf der Biennale Venedig finden Sie unter http://www.labiennale.at
Einzureichende Unterlagen für die erste Runde der Vorauswahl:
Einreichungen als pdf mit max. 20 Mb, das Dossier muss folgende Informationen enthalten:
• Titel der Ausstellung
• Aussagekräftige Zusammenfassung des Ausstellungskonzepts auf einer A4 Seite
• Erläuternder Text zum Ausstellungskonzept inkl. erste Angaben zu Organisation, Ablauf, Team (max. 7 Seiten)
• Grober Kosten- und Finanzierungsplan und Sponsoringkonzept (max. 2 Seiten)
• Bildmaterial/Skizzen zum geplanten Projekt
• CV der Einreicherin/des Einreichers und aller beteiligten Personen
• Darstellung von Referenzprojekten/Portfolio
Alle Teilnehmenden werden schriftlich über das Resultat informiert.
Eine Bekanntgabe des Siegerprojekts wird bis Ende des Jahres 2021 in Aussicht genommen.
Ort: Gerichtsstand ist Wien
Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer