Alpine Raumordnung, Bodenschutz und die Alpenkonvention aus Sicht des interstaatlichen- und des Unionsrechts
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Hinsichtlich der Raumordnung und des Bodenschutzes ist, neben den innerstaatlichen Materiengesetzen, auch die Alpenkonvention zu beachten. Sowohl die unter einem Erfüllungsvorbehalt stehende „Rahmenkonvention“ wie auch die 8 Durchführungsprotokolle (ohne Erfüllungsvorbehalt) sind Teil des innerstaatlichen Rechts und aber auch des Unionsrechts. Ihre Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren führt zur Rechtswidrigkeit des zugrundeliegenden Verfahrens.
Zielgruppe: Bürgermeisterinnen und Bürgermeister; Mitglieder von Gemeinderäten; mit verwaltungsbehördlichen Aufgaben betraute MitarbeiterInnen auf Gemeindeebene; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeabteilung (Abt 3-fachliche Raumordnung); Gemeindebund Kärnten; alle an der Materie interessierten Personen.
Inhalt:
Peter Angermann stammt aus Mallnitz in Kärnten, einer Gemeinde im Anwendungsbereich der Alpenkonvention und ist studierter Jurist- und Betriebswirt absolviert. Er ist er Geschäftsführer des Landesverbands Kärnten des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV). Vorher war Peter Angermann als Geschäftsführer des Tourismusverbands in Mallnitz und als Jurist im Dienst einer Kärntner Gemeinde tätig. Er wirkt aktuell als Gemeinderat bei der politischen Gestaltung seiner Heimatgemeinde mit.
ALPENKONVENTION
„Die Alpen sind eine faszinierende und spektakuläre Bergkette, die sich über acht Länder erstreckt: Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien. Die Herausforderungen, mit denen die Alpen konfrontiert sind, sind oft grenzüberschreitender Natur und können am besten durch Zusammenarbeit gelöst werden. Aus diesem Grund haben die acht Alpenländer und die Europäische Union die Alpenkonvention gegründet, um diese Herausforderungen gemeinsam anzugehen.
Die Alpenkonvention ist wegweisend für nachhaltiges Leben in den Alpen und als erster internationaler Vertrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Schutz einer gesamten Gebirgskette eine Pionierin ihrer Art. Im Jahr 2021 jährte sich die Unterzeichnung der Konvention, mit der die internationale Verpflichtung zum Schutz des Alpenraums festgelegt wurde, zum 30. Mal.“ (Quelle: https://www.alpconv.org/de/startseite/)
Im Rahmen vom Schwerpunkt „Grund und Boden“ 2023/2024 vom Architektur Haus Kärnten wird gemeinsam mit dem Österreichischen Alpenverein – Landesverband Kärnten zu Vorträgen und gemeinsamen Veranstaltungen rund um die Alpenkonvention geladen.
Eine Ausstellung des Architekturzentrum Wien im Architektur Haus Kärnten
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