WÜRDIGUNGSPREIS FÜR BAUKULTUR
Mit dem Kulturpreis des Landes Kärnten und den Förderungs- und Würdigungspreisen wolle man die Wertschätzung von Seiten des Landes für besondere Leistungen ausdrücken. Mit der Preisverleihung sollen jene die Bühne erhalten, die mit ihren schöpferischen Fähigkeiten besondere künstlerische und kulturelle Pflöcke in Kärnten einschlagen. Die Auswahl der jeweiligen Preisträger wird in den Fachbeiräten des Kärntner Kulturgremiums getroffen.
Gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001, LGBl. 45/2001 idgF) vergibt die Kärntner Landesregierung alljährlich über Vorschlag einer unabhängigen Jury (Mitglieder des Kärntner Kulturgremiums) an Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Kulturpreis, zwei Würdigungspreise und acht Förderungspreise. Diese Preise können laut Turnus in den Sparten "Bildende Kunst", "Darstellende Kunst", "Elektronische Medien, Fotografie und Film", "Literatur", "Musik", "Volkskultur", "Geistes- und Sozialwissenschaften" sowie "Naturwissenschaften/Technische Wissenschaften" zuerkannt werden. Weiters wird jährlich ein Würdigungspreis für "Architektur und besondere Verdienste um die Baukultur" vergeben. Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen. Als Preisträgerinnen und Preisträger kommen Personen in Frage, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.